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Ingenieurbüro

Juhrig

AKTUELLER ÜBERBLICK DER FÖRDERPROGRAMME

 

Es ist leider nicht möglich bei den oft wechselnden Förderprogrammen unsere Website immer aktuell zu halten.

Gerne erteilen wir Ihnen telefonisch eine Auskunft! Oder unter www.bafa.de bzw. www.kfw.de informieren!

NEUE ÄNDERUNGEN TRETEN ZUM 1.1.2024 und später IN KRAFT - DIESE WERDEN DEMNÄCHSTE EINGEARBEITET.

VORAB:

Es gibt Änderungen bei der Förderung neuer Heizungen max. 30.000 € für die erste Wohneinheit. Bei MFH folgt dann eine Staffelung nach Anzahl der Wohneinheiten.

Zusätzlich können ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) 30.000 € für energetische Einzelmaßnahmen gefördert werden / mit einen iSFP sind es 60.000 € - leider werden im Programm BEG WG zurzeit keine Anträge für einen iSFP angenommen und seit Ende November 2023 auch keine Zuwendungsbescheide dafür erteilt (Haushaltssperre / fehlender Haushalt 2024 des Bundes)

Bis November/Dezember 2023 waren 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr förderbar. Gedeckelt war diese Summe auf max. 600.000 T€.

Der Zuschuß auf Maßnahmen an der Gebäudehülle, Lüftungsanlagen und für Heizungsoptimierung (Altheizung max. 20 Jahre) betrug 15% - mit iSFP +5%.

Heizungssanierungen unterschiedliche Förderrquoten, hier ein Auszug:

Luftwärmepumpen 25% / mit natürl. Kältemittel 30%

Erdwärmepumpe 30%

Pelletskessel 10%

Solarthermie 25%

zusätzlich ist ein Austauschbonus von 10% für Ölheizungen bzw. Erdgasheizungen, Speicherheiezungen, etc. die älter als 20 Jahre sind, möglich.

 

Enerrgetische Baubegleitung wird mit 50% gefördert: Ein/Zweifamilienhäuser max. 5000 € pro WE; ab 3 WE werden 2000 € gefördert, gedeckelt auf 10.000 €.

ÄNDERUNG DER FÖRDERDERPROGRAMME KfW/BAFA BEG zum 28.7.2022 bzw. 15.8.2022

Auslese der Änderungen - bitte informieren Sie sich auch auf den jeweiligen Webseiten!

ab 28.7.22

- keine Zuschußförderung mehr für Gesamtsanierungen im Bestand zu EH Häusern

- EH Standard 100 entfällt

- Kreditprogramm für z.B. EH 85, EH 70 usw. mit geringeren Tilgungszuschüssen

ab 15.8.2022

- keine Förderung mehr für Gasheizungen bzw. Hybridheizungen mit Gasanteil

- Zuschuss Grundförderung Biomasse nur noch 10% , ggf. + Austauschbonus Altheizung (Ölheizung, Gasheizung mind. 20 Jahre, ..)

- Zuschuss Grundförderung Wärmepumpen nur noch 25%, ggf. +  Austauschbonus Altheizung (..)

- Zuschuss Boni + 5% für Erd- und Wasserwärmepumpen

- iSFP Bonus für Heizungsanlagen entfällt

- Zuschuss Grundförderungen für Einzelmaßnahmen nur noch 15% + ggf. iSFP Bonus

Einzelmaßnahmen: Fenster, Haustür, Fassadendämmungen, Lüftungsanlage, Dachdämmungen, etc.)

 

 

 

EINSTELLUNG FÖRDERPROGRAMME DER KFW ab 24.1.2022

Gestoppt sind bis auf weiteres die KfW Programme für Effizienzhäuser!

Dies betrifft die Programme Nr. 461: Zuschuss pro WE mit Effizienzhausniveau sowie die Kreditprogramme 261/262 für Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhausniveau.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen, Fenster- und Haustüraustausch, Dach- und Fassadensanierungen etc.).

Links zu Förderprogrammen

des Landes Hessen

www. hessen-macht-50-50.de

Zusätzliche Förderung ab 2021 durch das Land Hessen möglich. Voraussetzung beantragte KfW / BEG Förderung. Antragstellung über die WI-Bank.

Genauere Informationen siehe unter ../faq-sonderprogramm-eigenheim

des Bundes
 

www.kfw.de

www.bafa.de

BEACHTE:

UMSTELLUNG DER BUNDESFÖRDERPROGRAMME zum 1.1.2021

In 2021 werden die Förderungen des Bundes von KfW und BAFA zusammengeführt.

Nach den Änderungen in 2020 wird in 2021 eine neue Strukturierung eingeführt:

Es werden darin das CO2 Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien unter

>>> Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) <<<

zusammengeführt. Damit erfolgt eine neue Aufteilung der Förderung.

Die geplante Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht aus drei Teilprogrammen:

  • BEG WG = Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden
  • BEG NWG = Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
  • BEG EM = Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

Alle Programme sollen jeweils in einer Zuschuss- (beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) und einer Kreditvariante (bei der KfW) angeboten werden.

Wann soll die neue BEG starten?

Die BEG EM (für Einzelmaßnahmen) wird im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA starten.

Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant.

Wie hoch wird die Förderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude sein?

Die Fördersätze werden wahrscheinlich den bisherigen Fördersätzen weitgehend entsprechen. Die Richtlinien für die Förderung werden Ende 2020 veröffentlicht. Für alle Förderungen sollen Eigentümer zwischen Zuschuss und Kredit wählen können.

Welche Änderungen sind im Vergleich zur aktuellen Förderung geplant?

Noch sind die Richtlinien für die BEG nicht veröffentlicht und alle Details bekannt. Über einige Änderungen wurde aber jetzt schon berichtet:

  • Das Effizienzhaus 115 soll bei der Sanierungsförderung entfallen, dafür wird das Effizienzhaus 40 auch für die Sanierung eingeführt.
  • Der besondere Einsatz von erneuerbaren Energien (Sanierung und Neubau) oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung (nur Neubau) sollen mit einer höheren Effizienzhaus-Förderung belohnt werden.
  • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz sollen beim Effizienzhaus Denkmal wegfallen.
  • Neu sollen Smart Home Systeme als Einzelmaßnahme gefördert werden und Sonnenschutzsystemen auch ohne Fenstertausch
  • Erhöhung der Förderung für die Baubegleitung bei Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten
  • Für die Förderung inklusive Baubegleitung soll nur noch eine Antragstellungerforderlich sein.
  • Wärmepumpen im Neubau werden nicht mehr einzeln gefördert, dafür soll die Förderung im Rahmen einer Sanierung verbessert werden. Und: Eine Förderung soll ab 2021 auch dann möglich sein, wenn eine von der Austauschpflicht betroffene Heizung erneuert wird!

 

Update 3.12.2020 - Information der KfW:

Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen kann noch bis zum 31.12.2020 bei der KfW beantragt werden. Ab dem 02.01.2021 ist die Antragstellung dann nur noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Update 4.12.2020 FAQ des BMWi:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht häufige Fragen und Antworten zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

 

 

Quelle: energie-fachberater.de

ZUSATZINFORMATIONEN STAND 14.12.2020, BAFA

Zum 2. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Bei dem Teilprogramm BEG WG werden systemische Maßnahmen gefördert, die ein Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen.

Gefördert werden anteilig an den förderfähigen Kosten:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle ( Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) mit 20 Prozent,
  • Anlagentechnik ( Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) mit 20 Prozent,
  • Erneuerbare Energien für Heizungen ( Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) mit 20 bis 45 Prozent,
  • Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45 Prozent,
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung ( hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) mit 20 Prozent,
  • sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung ( Efficiency Smart Home).

Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:

  • Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent bis zu einem Betrag von 20.000,- Euro pro Antrag und Kalenderjahr
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme ( Ausbau und Entsorgung einer Altheizung)

Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist und diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für diese Maßnahme (iSFP-Bonus).

Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt. Im Teilprogramm Einzelmaßnahmen (Teilprogramm BEG EM) beträgt diese für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Für Vollsanierungen oder Neubauten steigt die maximale Höhe der förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit im Teilprogramm Wohngebäude ( WG) , aber bis maximal 30 Millionen Euro.
 

Eine wichtige Neuerung betrifft auch die Einbindung von Energieeffizienz-Experten. Bei der Beantragung von

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und / oder
  • Anlagentechnik (Außer Heizung)
  • sowie bei Anträgen, in denen mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden

ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experte notwendig.

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.

Für den Antrag erstellt der Energieeffizienz-Experte eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die Maßnahme genauer erläutert wird. Hierfür stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit, das die Energieeffizienz-Experten für die Erstellung der TPB nutzen müssen. Die TPB wird für die Antragstellung benötigt. 

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