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Ingenieurbüro

Juhrig

Kosten einer Energieberatung

Unser Büro orientiert sich an Kundenwünschen und wir bemühen uns, diese Ansprüche zu erfüllen.

Es gibt in der Energieberatung für Wohngebäude im Ingenieurbüro Juhrig siehe Kosteninfo, Tabelle unten.

Die Kosten für eine Energieberatung eines Wohnhauses sind vor allem aufwandsabhängig.

Die Energieberatung umfasst in jedem Falle:

eine Ortsbegehung ein Beratungsgespräch

die energetische Analyse des Istzustandes des Gebäudes

die energetischen, wirtschaftlichen Berechnungen der möglichen Sanierungsmaßnahmen sowie deren Umweltverträglichkeit

evtl. ein Gesamtsanierungskonzept zum Energieeffizienzhaus

Infos über Fördermittel

 

 

Diese o.g. Punkte sind in ihren Kosten abhängig von folgenden Faktoren:

 

 

der Standort des Gebäudes

vorhandene Unterlagen (Bauzeichnungen, Baubeschreibungen)

Bauweise und Gebäudegeometrie

evtl. Aufmass des Gebäudes

Aufbau der Anlagentechnik

Anzahl der darzustellenden Sanierungsmaßnahmen / -konzept

 

 

Der Kunde erhält einen Energieberatungsbericht, der sich speziell auf sein Objekt bezieht.

 

 

Auf dieser Basis können Förderanträge gestellt werden, GEG/EnEV Ausweise erbracht werden, etc..

Für eine Energieberatung wird grundsätzlich die Inanspruchnahme des Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) der BAFA empfohlen, der ausschließlich von unabhängigen Energieberatern erbracht werden kann.

Die Förderung von Ein- bis Zweifamilienhäusern beträgt zurzeit 80% der Beratungskosten incl. USt., max. 1300 €; ab 3 Wohneinheiten max. 1700 €. 

Anträge kann der Energieberater für Sie mittels Vollmacht stellen.

Ein iSFP enthält u.a. folgende Punkte:

nach der Richtlinie besteht die Wahl zwischen einer Sanierungsdarstellung in einem Zug zum KfW-Effizienzhaus oder einem Sanierungsfahrplan in Schritten, der aufzeigt, wie das Gebäude umfassend mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen energetisch saniert werden kann.

Gegenstand einer Beratung können Wohngebäude sein, die älter als 5 Jahre sind.

Ortsbegehung, Analyse Istzustand, Baubeschreibung, Vergleich Bedarfs- u. Verbrauchsberechung, Gesamtsanierungskonzept zu einem Effizienzhaus (wenn möglich), Sanierungen als Einzelmaßnahmen(-pakete), Sanierungen der Anlagentechnik, Berücksichtigung Erneuerbarer Energien, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Umweltverträglichkeitsberechnung, Fördermittelübersicht -

PREISINFO NETTO, Stand 01.01.2024

pauschale Fördermittelberatung .......100,- €

Sanierungsfahrplan iSFP für EFH/ZFH ......... ab 1200,- €

Sanierungsfahrplan iSFP für MFH ........ ab 1700,- €

Energet. Baubegleitung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...... ab 1000,- €

Energieausweis - Bedarf ....... ab 400,- €

Energieausweis - Verbrauch ....... ab 150,- €

Weitere Preisauskünfte erteilen wir gerne telefonisch od. über das Kontaktformular , z.B. für Mehrfamilienhäuser.

HINWEIS: in diesem Programm werden zur Zeit keine Anträge durch das BAFA angenommen

Bei den Preisangaben zum iSFP sind die Förderungen der BAFA noch nicht berücksichtigt.

Bsp.: Kosten für ein EFH Bj. 1982 nach Tab. ca. 1500 € incl. MwSt. - davon würde die BAFA 80% entspricht 1200 € bezuschussen, damit Eigenanteil 300 €

 

Bsp.: Kosten für ein MFH Bj. 1930 ca. 2000 € incl. MwSt. - davon würde die BAFA 80% entspricht 1600 € bezuschussen, damit Eigenanteil 400 €

Für die energetische Baubegleitung bietet die KfW-Bank / BAFA BEG Programm eine Fördermöglichkeit. Hier werden 50% der Kosten für eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen (auch Leistungen von Fachingenieuren) übernommen - max. jedoch 5.000 € bei EFH / ZFH.

Kosten für Wärmeschutzberechnungen

Kosten für Wärmeschutzberechnungen für Bauanträge als Teil der Statischen Berechnung etc. sind objektabhängig. Hierfür können Sie ein Angebot erfragen.

Kosten für Entwurf und Planung

Diese Honorare im Bereich Wohngebäude bis max. 200 m² Wohnfläche (auch Umbauten, Dachausbauten, etc.) werden entsprechend dem Objekt und der Kostenschätzung nach HOAI oder Stundenaufstellung abgerechnet.

Kosten für Statische Berechnungen

Diese Honorare werden entsprechend dem Objekt und der Kostenschätzung nach HOAI oder Stundenaufstellung abgerechnet.

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